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Ratgeber Hagelschaden

Hagelschaden an der Solaranlage: was tun?Schritte und Versicherung.

Nach dem Hagel zählt die Reihenfolge: Abstand halten, Schaden melden, Anlage prüfen lassen. Hier steht, wie Sie vorgehen und wer in Ihrem Kanton für den Schaden aufkommt.

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Ratgeber · Stand Oktober 2026

Hagelschaden an der Solaranlage

Hagel kann Solarmodule beschädigen. Meist halten sie dem Aufprall stand, aber nicht immer. Wenn Ihre Anlage getroffen wurde, gilt: Abstand halten, Schaden melden, Anlage prüfen lassen. Unsere Seite zum Hagelschaden an der Solaranlage beschreibt das Angebot. Hier lesen Sie, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen und wie die Versicherung in der Deutschschweiz geregelt ist.

Die ersten Schritte nach dem Hagel

  1. Nicht aufs Dach steigen. Nasse Dächer sind rutschig, und beschädigte Module können unter Spannung stehen.
  2. Vom Boden aus beobachten. Achten Sie auf Glasbruch, Sprünge, lose Module und herabhängende Kabel. Berühren Sie nichts.
  3. Anlage ausschalten, wenn Sie den Schalter am Wechselrichter gefahrlos erreichen. Bei Unsicherheit lassen Sie es sein.
  4. Fotografieren, was Sie vom Boden aus sehen.
  5. Den Schaden melden. Informieren Sie Ihre Versicherung, bevor Sie etwas reparieren lassen.
  6. Uns kontaktieren. Wir vereinbaren eine Prüfung vor Ort.

Gebrochene Module können Spannung führen. Das Risiko sieht man nicht, deshalb bleibt die Arbeit am Dach Fachleuten mit Absturzsicherung vorbehalten.

Warum sich die Prüfung auch bei heilen Modulen lohnt

Sichtbar sind Glasbruch und Sprünge. Feine Zellrisse im Innern des Moduls sieht man von blossem Auge nicht. Sie können die Leistung mindern oder später zu Hotspots führen. Wir prüfen deshalb systematisch: Sichtprüfung der Module, Kontrolle von Verkabelung und Steckverbindern, elektrische Messung der Stränge, Kontrolle von Wechselrichter und Unterkonstruktion. Sie erhalten einen schriftlichen Befund mit Bildern. Er zeigt, welche Module defekt sind und was sich ersetzen lässt.

Wer zahlt den Hagelschaden: kantonal oder privat?

In der Schweiz sind Gebäude nicht überall gleich versichert. In den meisten Kantonen gibt es eine kantonale Gebäudeversicherung, die Feuer und Elementarschäden deckt. Hagel gehört zu den Elementarschäden. Fest am Gebäude montierte Solaranlagen sind dort in der Regel mitversichert.

  • Kanton Zürich: Die GVZ zählt Solarenergieanlagen ausdrücklich zu den mitversicherten Einrichtungen eines Gebäudes. Den Schaden melden Sie ihr über das Formular auf ihrer Website.
  • Kanton Luzern: Die GVL versichert fest montierte Solaranlagen gegen Feuer und Elementarschäden. Sie bittet um die Meldung der Anlage vor Baubeginn und eine zweite Meldung nach der Inbetriebnahme. Den Ertragsausfall übernimmt sie nicht.

Eine Reihe von Kantonen hat keine kantonale Gebäudeversicherung. Man nennt sie nach ihren Kürzeln GUSTAVO-Kantone. Zur Deutschschweiz gehören davon Schwyz, Uri, Obwalden, Appenzell Innerrhoden und das Wallis, bei uns das Oberwallis. Dort versichern private Gesellschaften die Gebäude, und die Police regelt, ob und wie Hagelschäden an der Solaranlage gedeckt sind. Im Kanton Obwalden müssen Eigentümer ihr Gebäude privat gegen Feuer und Elementarschäden versichern. Das Wallis und Appenzell Innerrhoden (ausserhalb des Bezirks Oberegg) kennen kein Obligatorium.

Wo Ihr Kanton steht, sehen Sie auf der jeweiligen Kantonsseite, etwa unter Hagelschaden im Kanton Zürich. Bei privaten Versicherern gilt: Prüfen Sie, ob Elementarschäden eingeschlossen sind, ob die Anlage als Gebäudebestandteil zählt und ob die Versicherungssumme zu den Baukosten passt. Lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

So dokumentieren Sie den Schaden

Eine gute Dokumentation erleichtert die Abwicklung. Dazu gehören:

  • Fotos der Anlage und der sichtbaren Schäden, mit Datum
  • Datum und Uhrzeit des Hagels, wenn möglich ein Foto von Hagelkörnern neben einem Massstab
  • Modultyp, Anzahl, Baujahr und die Rechnung der Anlage
  • der technische Befund der Prüfung
  • ein Kostenvoranschlag für den Modultausch

Wir stellen Befund, Fotos und Offerte als Dossier für Ihre Versicherung zusammen. Die Schadenmeldung selbst und der Entscheid über die Leistung liegen bei der Versicherung. Viele Policen kennen eine Meldefrist. Lesen Sie die Vertragsbedingungen nach dem Ereignis zuerst, und melden Sie vor der Reparatur, damit die Versicherung den Schaden prüfen kann.

Was bei Stockwerkeigentum, Mehrfamilienhaus und Gewerbe gilt

Gehört die Anlage einer Eigentümergemeinschaft oder einem Betrieb, läuft die Meldung meist über die Verwaltung oder die Geschäftsleitung. Wir stimmen Befund und Dossier mit der zuständigen Stelle ab. Bei grösseren Anlagen sind oft viele Module betroffen. Dann planen wir den Tausch in Etappen, damit der Betrieb weiterläuft. Mehr zu grossen Anlagen finden Sie unter Solaranlage für Gewerbe.

Was Sie nach dem Hagel besser lassen

Einige Reaktionen sind verständlich, aber riskant:

  • Selbst aufs Dach steigen und Module prüfen. Die Absturzgefahr ist gross, und gebrochene Module können Spannung führen.
  • Beschädigte Module berühren oder Kabel anfassen.
  • Vor der Meldung reparieren oder Module tauschen lassen. Die Versicherung muss den Schaden vorher prüfen können.
  • Die Anlage bei Glasbruch weiterlaufen lassen. Schalten Sie sie aus, wenn Sie den Schalter gefahrlos erreichen.
  • Auf äusserlich unversehrte Module vertrauen. Zellrisse sieht man nicht.

Heben Sie alle Belege auf, bis die Versicherung den Fall abgeschlossen hat. Das erleichtert Rückfragen.

Modultausch und Reparatur

Wenn die Versicherung den Schaden anerkennt oder Sie den Tausch direkt wünschen, ersetzen wir die defekten Module. Das erledigen unsere eigenen Monteure, meist an einem Tag. Ist das alte Modell nicht mehr lieferbar, suchen wir ein Modul, das elektrisch und in den Abmessungen zur Anlage passt. In manchen Fällen ist es sinnvoller, einen ganzen Strang zu erneuern. Das besprechen wir vorab mit Ihnen. Wir prüfen auch Anlagen, die wir nicht gebaut haben.

Nicht jeder Schaden kommt vom Hagel

Auch ohne Unwetter können Module, Verkabelung oder Wechselrichter ausfallen. Zeichen dafür sind ein Ertrag deutlich unter dem Vorjahr, Fehlermeldungen in der App oder am Wechselrichter und ein auffällig verfärbtes oder heisses Modul. Wir prüfen die Anlage, finden die Ursache und beheben sie. Ob ein solcher Defekt versichert ist, steht in Ihrer Police.

Hagelregister und Hagelwiderstandsklassen

Für den Hagelschutz von Bauteilen gibt es in der Schweiz das Hagelregister mit Hagelwiderstandsklassen (HW). Die Klasse sagt, welche Hagelkorngrösse ein Produkt im Test aushält. Klasse 3 steht für Hagelkörner von 3 cm Durchmesser.

Die kantonalen Gebäudeversicherungen geben Empfehlungen ab. Die GVZ empfiehlt mindestens Klasse 3. Die GVL schreibt, dass im ganzen Kanton Luzern mit Hagelkörnern von mindestens 3 cm zu rechnen ist, und empfiehlt für Solaranlagen mindestens HW3, nach Möglichkeit eine höhere Klasse, idealerweise ab HW4. Bei einer neuen Solaranlage achten wir deshalb auf geprüfte Module mit guter Klasse, besonders in hagelreichen Lagen. Die Klasse steht auf dem Datenblatt der PV-Module.

Nach dem Schaden: Anlage mit Weitblick ergänzen

Ist die Anlage ohnehin offen, lohnt sich der Blick nach vorn. Vielleicht möchten Sie sie erweitern oder einen Batteriespeicher nachrüsten. Das lässt sich oft mit der Reparatur verbinden. Zur laufenden Pflege der Anlage lesen Sie Solaranlage Wartung und Lebensdauer.

Wir rechnen es für Ihre Anlage aus

Nach der Prüfung vor Ort erhalten Sie eine verbindliche Offerte innert 72 Stunden, die Sie direkt an Ihre Versicherung weiterreichen können. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Bei Glasbruch rufen Sie uns am besten direkt an. Wir vereinbaren dann rasch einen Termin.

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Häufige Fragen

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Ja. Besichtigung und Offerte kosten Sie nichts und verpflichten Sie zu nichts. Sie entscheiden erst, wenn Sie die verbindliche Offerte in den Händen halten.

Was soll ich nach einem Hagel an der Solaranlage zuerst tun?

Nicht aufs Dach steigen, vom Boden aus beobachten, Schäden fotografieren und den Schaden Ihrer Versicherung melden. Die Anlage schalten Sie nur aus, wenn Sie den Schalter gefahrlos erreichen. Danach prüfen wir die Anlage.

Zahlt die Versicherung einen Hagelschaden an der Solaranlage?

Meist ja, wenn die Anlage fest am Gebäude montiert ist. In den Kantonen mit kantonaler Gebäudeversicherung ist sie in der Regel mitgedeckt. In den anderen Kantonen entscheidet Ihre Police. Fragen Sie Ihren Versicherer.

Wie schnell muss ich den Hagelschaden melden?

So schnell wie möglich und vor der Reparatur. Viele Policen kennen eine Meldefrist. Sie steht in Ihren Vertragsbedingungen.

Sind Zellrisse nach Hagel von aussen sichtbar?

Oft nicht. Sichtbar sind Glasbruch und Sprünge. Feine Zellrisse im Innern erkennt man erst mit einer Messung. Darum lohnt sich eine Prüfung auch bei heil aussehenden Modulen.

Was bedeutet die Hagelwiderstandsklasse HW?

Sie gibt an, welche Hagelkorngrösse ein Bauteil im Test aushält. Klasse 3 entspricht einem Hagelkorn von 3 cm Durchmesser. Geprüfte Produkte stehen im Schweizerischen Hagelregister und auf dem Datenblatt der Module.

Deckt die Versicherung auch den Ertragsausfall?

Nicht automatisch. Die Gebäudeversicherung Luzern etwa übernimmt den Sachschaden, aber nicht den Ertragsausfall. Ob Ihre Police ihn einschliesst, steht in den Vertragsbedingungen.

In welchen Regionen sind Sie unterwegs?

In der ganzen Deutschschweiz. Am häufigsten bauen wir in den Kantonen Zürich, St. Gallen, Schwyz und Aargau. Unsere Standorte sind in Zumikon ZH und Lachen SZ.

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