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Ratgeber Wärmepumpe

Welche Förderung gibt es für eine Wärmepumpe?Gesuch, Beiträge, Steuern.

Die Förderung ist kantonal geregelt. Hier sehen Sie, wer zahlt, was Sie vor dem Bau beachten müssen und wie der Steuerabzug funktioniert.

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Ratgeber · Stand Oktober 2026

Förderung für Wärmepumpe und Heizungsersatz

Die Förderung für Wärmepumpen läuft in der Schweiz über die Kantone. Der Bund unterstützt sie über das Gebäudeprogramm mit, aber Höhe, Bedingungen und Fristen legt jeder Kanton selbst fest. Zwei Regeln gelten fast überall: Das Gesuch kommt vor Baubeginn, und die Investition lässt sich in den meisten Kantonen bei den Steuern abziehen.

Wer fördert den Heizungsersatz?

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen stützt sich auf Artikel 34 des CO2-Gesetzes. Die Kantone führen es aus und zahlen die Beiträge. Auf der Website des Programms steht: «Die Fördermassnahmen und -beiträge variieren je nach Kanton.» Wer wissen will, was an seiner Adresse gilt, wendet sich an die kantonale Energiefachstelle oder an uns.

Zusätzlich geben einige Gemeinden und Energieversorger etwas dazu. Das ist freiwillig und unterschiedlich geregelt. Wir fragen bei der Besichtigung danach.

Gefördert wird in der Regel der Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe in einem bestehenden Gebäude. Die genauen Bedingungen sind kantonal.

Das Gesuch kommt vor Baubeginn

Das ist die wichtigste Regel. Das Gebäudeprogramm sagt es deutlich: Beantragen Sie die Fördergelder, sobald das Konzept steht, auf jeden Fall vor Baubeginn. Was als Baubeginn gilt, regelt der Kanton.

Im Kanton Zürich zum Beispiel muss das Gesuch vor der Installation eingereicht werden, bei Erdsonden vor der Bohrung. Andere Kantone regeln den Zeitpunkt etwas anders. Darum gilt für Sie:

  • Unterschreiben Sie keinen Auftrag und lassen Sie nichts zurückbauen, bevor das Gesuch eingereicht ist.
  • Bewahren Sie die Bestätigung des Gesuchs auf.
  • Fragen Sie bei Änderungen am Projekt nach, ob das Gesuch angepasst werden muss.

Wir stellen das Gesuch für Sie und kennen die Fristen der Kantone, in denen wir arbeiten.

Was kantonal gilt

Die Beträge ändern sich von Jahr zu Jahr. Darum nennen wir hier keine Zahlen für die ganze Schweiz. Auf unseren Kantonsseiten finden Sie die aktuellen Angaben mit Quellen, zum Beispiel für Zürich, Schwyz, Aargau, St. Gallen, Luzern, Zug oder Bern. Dort stehen auch Bewilligung, Netzbetreiber und Besonderheiten.

Als Beispiel das Förderprogramm 2026 des Kantons Zürich: Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe gibt es bis 15 kW thermischer Leistung 2’900 Franken, für eine Erdsonden-Wärmepumpe 6’800 Franken. Darüber kommen 160 beziehungsweise 420 Franken je weiteres kW dazu. Quelle ist das Förderprogramm Energie 2026 des Kantons Zürich auf zh.ch. In einem anderen Kanton gelten andere Beträge. Für Ihr Haus zählt die Seite Ihres Kantons.

Ob Ihre Liegenschaft berechtigt ist, hängt auch von der Lage ab. In Gebieten mit Wärmenetz wird die Wärmepumpe teils nicht unterstützt. Wir prüfen das vorab.

Steuerabzug

Wer ein bestehendes Gebäude energetisch verbessert, darf die Kosten in den meisten Kantonen vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das betrifft auch den Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe. Beachten Sie diese Punkte:

  • Bestehendes Gebäude: Der Abzug gilt für den Umbau, nicht für Neubauten.
  • Förderbeiträge: Sie mindern in der Regel die abziehbaren Kosten.
  • Zeitpunkt: Massgebend ist das Jahr, in dem Sie bezahlen. Einige Kantone erlauben, Kosten auf mehrere Steuerjahre zu verteilen, wenn sie in einem Jahr nicht voll abziehbar sind.
  • Rückbau und Nebenarbeiten: Ob Tankrückbau und Elektroarbeiten dazugehören, entscheidet das Steueramt.

Wir können keine Steuerberatung leisten. Fragen Sie Ihr Steueramt oder Ihre Treuhandstelle. Mit unserer Rechnung, die jede Position einzeln ausweist, haben Sie die nötigen Unterlagen.

Die häufigsten Stolpersteine

Bei der Förderung gehen immer wieder Beiträge verloren, weil Formalitäten nicht eingehalten werden. Diese Punkte klären wir vor dem Gesuch:

  • Zu früh bestellt: Wer das Gerät vor dem Gesuch bestellt oder den Tank zurückbaut, verliert in vielen Kantonen den Anspruch.
  • Zusatzbedingungen: Manche Kantone verlangen Mindestanforderungen an Gerät oder Dokumentation. Im Kanton Zürich ist es bis 15 kW zum Beispiel das Wärmepumpen-System-Modul (Quelle: Kanton Zürich, Förderprogramm Energie 2026).
  • Wärmenetz in der Nähe: In Gebieten mit Wärmenetz kann die Wärmepumpe von der Förderung ausgeschlossen sein.
  • Bearbeitungszeit: Die Gesuchsplattformen der Kantone brauchen Zeit. Planen Sie früh, bevor die alte Heizung ausfällt.
  • Angaben zur bisherigen Heizung: Die Kantone verlangen sie teils. Wir erfassen sie bei der Besichtigung.

Beispiel: Was die Förderung am Preis ändert

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet im Einfamilienhaus rund 30’000 bis 50’000 Franken, eine Erdsonden-Wärmepumpe rund 45’000 bis 70’000 Franken, jeweils vor Förderung. Das sind Richtwerte, die Offerte ist verbindlich.

Nehmen wir das Beispiel Zürich mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW. Von einer Investition von 40’000 Franken zieht der Kanton 2’900 Franken ab. Dazu kommt der Steuerabzug, der vom Einkommen und vom Steuersatz abhängt. Die Rechnung ist ein Beispiel, kein Angebot. Der Beitrag deckt damit einen kleinen Teil. Die Wärmepumpe lohnt sich vor allem durch die tieferen Betriebskosten, wie im Ratgeber Wärmepumpe Kosten gezeigt.

Mehrfamilienhaus und Stockwerkeigentum

Auch bei grösseren Gebäuden fördern die Kantone den Heizungsersatz, oft mit Beträgen, die von der Heizleistung abhängen. Im Kanton Zürich zum Beispiel kommt über 15 kW ein Betrag je weiteres kW dazu. In Stockwerkeigentum braucht es zuerst den Beschluss der Versammlung, und das Gesuch stellt die Verwaltung oder die Eigentümergemeinschaft. Wir bereiten die Unterlagen so vor, dass die Versammlung mit Offerte und Förderung entscheiden kann. Wer den Solarstrom gemeinsam nutzen will, findet Näheres zum ZEV.

Förderung der Solaranlage dazu

Wer die Wärmepumpe mit Solarstrom betreiben will, erhält für die Anlage die Einmalvergütung von Pronovo. Seit dem 1. April 2025 gibt es keinen Grundbeitrag mehr, angebaute Anlagen unter 30 kWp erhalten 360 Franken pro kWp, integrierte 400 Franken pro kWp (EnFV Anhang 2.1). Die Details finden Sie auf der Seite zur Wärmepumpe mit Solaranlage und zur Solaranlage.

So gehen wir vor

  1. Bei der kostenlosen Besichtigung klären wir, welche Förderung an Ihrer Adresse infrage kommt.
  2. Mit der Offerte zeigen wir, wie viel Förderung wir erwarten.
  3. Wir reichen das Gesuch ein, bevor Sie den Auftrag erteilen.
  4. Auf Anfrage finanzieren wir den Förderbeitrag vor, bis der Kanton auszahlt.

Wir rechnen es für Ihr Haus aus

Welche Förderung für Ihren Heizungsersatz gilt, klären wir mit Ihnen vor Ort. Wir kommen kostenlos zur Besichtigung und erstellen Ihnen innert 72 Stunden eine verbindliche Offerte mit Förderung und Betriebskosten. Das Gesuch stellen wir für Sie. Mehr zum Vorgehen finden Sie unter Wärmepumpe.

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    Meldeverfahren, Netzbetreiber und Pronovo übernehmen wir.

  5. Montage & Inbetriebnahme

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Häufige Fragen

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Ist die Besichtigung wirklich kostenlos?

Ja. Besichtigung und Offerte kosten Sie nichts und verpflichten Sie zu nichts. Sie entscheiden erst, wenn Sie die verbindliche Offerte in den Händen halten.

Wer bezahlt die Förderung für eine Wärmepumpe?

In der Regel der Kanton. Das Gebäudeprogramm wird von Bund und Kantonen gemeinsam getragen, die Beiträge legt jeder Kanton selbst fest. Einige Gemeinden und Energieversorger zahlen zusätzlich.

Wann muss ich das Gesuch einreichen?

Vor Baubeginn. Das gilt in vielen Kantonen und wird auch vom Gebäudeprogramm so empfohlen. Wer vorher bestellt oder baut, riskiert, dass der Anspruch entfällt. Wir stellen das Gesuch für Sie, bevor es losgeht.

Kann ich die Wärmepumpe von den Steuern abziehen?

In den meisten Kantonen ja, wenn eine bestehende Heizung in einem bestehenden Gebäude ersetzt wird. Erhaltene Förderbeiträge werden dabei meist angerechnet. Die Regeln unterscheiden sich, fragen Sie Ihr Steueramt oder Ihre Treuhandstelle.

Gibt es Förderung auch für die Solaranlage dazu?

Ja, aber anders. Die Solaranlage erhält die Einmalvergütung von Pronovo. Die Wärmepumpe wird über den Kanton gefördert. Beide Anträge stellen wir für Sie.

Wird eine Erdsonden-Wärmepumpe stärker gefördert als eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?

In vielen Kantonen ja, weil die Anlage teurer ist. Im Kanton Zürich sind es 2026 bis 15 kW 6'800 Franken gegenüber 2'900 Franken. Andere Kantone regeln es anders, die Beträge stehen auf den Kantonsseiten.

Wann zahlt der Kanton den Beitrag aus?

Meist nach Abschluss der Arbeiten und Prüfung der Unterlagen. Auf Anfrage finanzieren wir den Förderbeitrag vor, dann müssen Sie nicht darauf warten.

In welchen Regionen sind Sie unterwegs?

In der ganzen Deutschschweiz. Am häufigsten bauen wir in den Kantonen Zürich, St. Gallen, Schwyz und Aargau. Unsere Standorte sind in Zumikon ZH und Lachen SZ.

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Zarko Mitrovic, Projektleiter Solar, auf einem Flachdach mit den Projektunterlagen.
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