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Ratgeber Solaranlage

Welche Förderung gibt es für eine Solaranlage?Einmalvergütung und Steuern.

Der Bund zahlt eine Einmalvergütung, dazu kommt der Steuerabzug. Hier sehen Sie, was 2026 gilt, was von Kanton und Gemeinde abhängt und wie Sie vorgehen.

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Ratgeber · Stand Oktober 2026

Förderung für die Solaranlage im Überblick

Wer 2026 eine Solaranlage auf ein bestehendes Haus baut, erhält vom Bund eine Einmalvergütung und kann die Kosten in den meisten Fällen von den Steuern abziehen. Dazu kommen je nach Kanton oder Gemeinde weitere Beiträge, vor allem für Speicher und Wärmepumpen. Auf dieser Seite sehen Sie, wie diese Bausteine zusammenspielen und welche Beträge Sie für eine typische Solaranlage erwarten können.

Zahlen zu den Anlagenkosten finden Sie im Ratgeber Solaranlage Kosten und Amortisation.

Die Einmalvergütung des Bundes

Die Einmalvergütung zahlt Pronovo, die Vollzugsstelle des Bundes. Sie ist die wichtigste Förderung für Photovoltaik. Für Anlagen mit weniger als 100 kW läuft sie als «kleine Einmalvergütung», für grössere Anlagen gibt es ein eigenes Verfahren.

Für Anlagen unter 30 kWp gelten seit dem 1. April 2025 diese Ansätze (Energieförderungsverordnung, Anhang 2.1):

Bauart Ansatz 5 kWp 10 kWp 15 kWp
angebaut (Aufdach) 360 Franken pro kWp 1’800 Franken 3’600 Franken 5’400 Franken
integriert (Indach) 400 Franken pro kWp 2’000 Franken 4’000 Franken 6’000 Franken

Einen Grundbeitrag gibt es nicht mehr. Der Betrag steigt deshalb gleichmässig mit der Leistung. Für Anlagen ab 30 kWp gelten andere Ansätze, die wir Ihnen in der Offerte nennen.

Weitere Punkte:

  • Zeitpunkt: Das Gesuch stellen Sie, wenn die Anlage realisiert ist. Vorher ist es nicht möglich.
  • Betriebspflicht: Seit dem 1. Januar 2025 müssen Sie die Anlage mindestens 20 Jahre betreiben.
  • Auszahlung: Nach Angaben von Pronovo liegt die Wartezeit derzeit bei rund drei Monaten ab vollständigem Gesuch. Auf Anfrage finanzieren wir Ihnen den Förderbeitrag vor.
  • Änderungen: Der Bund passt die Ansätze an. Massgebend ist der Stand bei Inbetriebnahme.

Integrierte Anlagen erhalten mehr, weil sie Teil der Dachhaut sind. Mehr dazu auf der Seite Indach-Solaranlage.

Der Steuerabzug

Der Steuerabzug fällt oft grösser aus als die Einmalvergütung. Die Kosten einer Solaranlage auf einem bestehenden Gebäude gelten bei der Einkommenssteuer als Investition in Energiesparen und Umweltschutz und sind abziehbar. Grundlage ist auf Bundesebene die Liegenschaftskostenverordnung (SR 642.116), die Kantone setzen sie in ihren Steuergesetzen um.

Drei Punkte entscheiden über den Abzug:

  1. Bestehendes Gebäude: Beim Neubau ist die Anlage während des Baus nicht abziehbar. Einzelne Kantone lassen den Abzug zu, wenn die Anlage später installiert wird. Im Kanton Zürich muss die Installation mindestens ein Jahr nach dem Neubau erfolgen, und das Haus muss seit einem Jahr bewohnt sein.
  2. Förderbeiträge: Der abziehbare Betrag reduziert sich um die Einmalvergütung und um andere Beiträge.
  3. Verteilung auf mehrere Jahre: Lässt sich der Abzug in einem Jahr nicht ausschöpfen, kann er nach Swissolar auf bis zu drei Steuerperioden verteilt werden. Die genauen Regeln bestimmt Ihr Kanton.

Weil jeder Kanton eigene Regeln hat, besprechen Sie den Abzug vor der Bestellung am besten mit Ihrem Steueramt oder Ihrer Treuhandstelle.

Beiträge von Kanton und Gemeinde

Einige Kantone und Gemeinden zahlen zusätzliche Beiträge. Meist betreffen sie Batteriespeicher, die Kombination mit einer Wärmepumpe oder besondere Anlagen. Die Programme sind nicht überall gleich, haben oft ein Jahresbudget und ändern sich regelmässig.

Wir nennen hier keine Beträge pro Kanton, weil sie sich schnell ändern. Auf unseren Seiten für Zürich, Schwyz und die weiteren Kantone finden Sie die jeweils belegten Angaben. Welche Beiträge für Ihre Adresse gelten, klären wir bei der Besichtigung.

Rückliefervergütung: Geld für den Überschuss

Strom, den Sie nicht selbst brauchen, vergütet Ihnen der Netzbetreiber. Seit dem 1. Januar 2026 richtet sich die Vergütung nach dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Für Anlagen bis 30 kW gilt eine gesetzliche Mindestvergütung von 6 Rappen pro kWh (Energiegesetz Art. 15, nach Swissolar). Viele Werke zahlen mehr, die Tarife unterscheiden sich stark.

Das ist keine Förderung im engeren Sinn, fliesst aber in Ihre Rechnung ein. Je tiefer der Tarif, desto wichtiger ist der Eigenverbrauch. Mehr dazu im Ratgeber Solarstrom vom eigenen Dach.

Rechenbeispiel: 10 kWp auf dem Einfamilienhaus

Annahmen: Aufdach-Anlage, Preis 27’000 Franken (Mitte der Spanne von 24’000 bis 30’000 Franken), Grenzsteuersatz 25 Prozent. Der Grenzsteuersatz ist eine Annahme. Bei Ihnen kann er höher oder tiefer liegen.

Position Betrag
Kosten der Anlage 27’000 Franken
Einmalvergütung (10 kWp mal 360 Franken) 3’600 Franken
Abziehbar bei den Steuern (27’000 minus 3’600) 23’400 Franken
Steuerersparnis bei 25 Prozent 5’850 Franken
Nettokosten nach Einmalvergütung und Steuern etwa 17’550 Franken

Der Ertrag kommt dazu. Bei 1’000 kWh pro kWp und 30 Prozent Eigenverbrauch nutzen Sie 3’000 kWh selbst. Bei einem Strompreis von 27,7 Rappen pro kWh (Median Haushalt 2026 ohne MWST, ElCom) sparen Sie damit rund 830 Franken im Jahr. Für die übrigen 7’000 kWh erhalten Sie die Rückliefervergütung Ihres Netzbetreibers. Die Steuerersparnis fällt dagegen nur einmal an.

Worauf Sie bei der Förderung achten

Drei Punkte führen in der Praxis am häufigsten zu Überraschungen:

  • Offerte mit oder ohne Förderung: Prüfen Sie, ob der Preis vor oder nach Abzug der Einmalvergütung genannt wird. Nur so lassen sich zwei Offerten vergleichen.
  • Zeitpunkt der Rechnung: Der Steuerabzug gilt für das Jahr, in dem Sie die Kosten tragen. Mehr dazu sagt Ihr Steueramt.
  • Gesuch zu spät oder unvollständig: Pronovo prüft nur vollständige Gesuche. Fehlende Unterlagen verzögern die Auszahlung. Wir stellen das Gesuch deshalb selbst.

So gehen Sie vor

  1. Steuerfrage klären: Fragen Sie Ihr Steueramt, ob und wann Sie die Anlage abziehen können.
  2. Besichtigung und Offerte: Wir kommen kostenlos vorbei und liefern innert 72 Stunden eine verbindliche Offerte mit den Förderbeträgen.
  3. Meldung und Anschluss: Wir melden die Anlage bei Gemeinde und Netzbetreiber an.
  4. Bau und Inbetriebnahme: Unsere eigenen Monteure bauen die Anlage.
  5. Gesuch: Wir melden die Anlage bei Pronovo an und stellen die Förderanträge, soweit sie für Ihre Adresse bestehen.
  6. Auszahlung: Der Förderbeitrag kann auf Anfrage vorfinanziert werden.

Wir rechnen es für Ihr Haus aus

Welche Förderung Sie erhalten, hängt von Anlagengrösse, Bauart, Kanton und Gemeinde ab. Wir prüfen das bei der kostenlosen Besichtigung und zeigen Ihnen in der verbindlichen Offerte innert 72 Stunden, was die Anlage nach Einmalvergütung kostet. Mit einem Batteriespeicher rechnen wir beide Varianten nebeneinander. Planung, Montage, Anmeldung und Förderanträge liegen bei uns, an den Standorten Zumikon und Lachen.

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  1. Ein Projektleiter misst die Dachfläche eines Ziegeldachs aus.
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    Dach

    Fläche, Ausrichtung, Neigung, Zustand der Eindeckung und Verschattung.

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  3. Projektleiter im Gespräch mit einem Ehepaar vor dem Einfamilienhaus.
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    Ihr Verbrauch

    Stromrechnung, Auto, Heizung, Pläne. Daraus rechnen wir Ertrag und Förderung.

So läuft Ihr Projekt

  1. Anfrage

    Sie schildern kurz Ihr Gebäude und Ihr Ziel. Online oder per Telefon.

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    Wir prüfen Dach, Elektroanlage und Verbrauch direkt bei Ihnen. Kostenlos.

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  4. Bewilligung & Förderung

    Meldeverfahren, Netzbetreiber und Pronovo übernehmen wir.

  5. Montage & Inbetriebnahme

    Unsere Monteure, fester Termin, Abnahme mit Ihnen auf dem Dach.

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Häufige Fragen

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Ist die Besichtigung wirklich kostenlos?

Ja. Besichtigung und Offerte kosten Sie nichts und verpflichten Sie zu nichts. Sie entscheiden erst, wenn Sie die verbindliche Offerte in den Händen halten.

Wie hoch ist die Einmalvergütung für eine Solaranlage 2026?

Für angebaute Anlagen unter 30 kWp zahlt Pronovo 360 Franken pro kWp, für integrierte Anlagen 400 Franken pro kWp. Einen Grundbeitrag gibt es seit dem 1. April 2025 nicht mehr. Bei 10 kWp sind das 3'600 beziehungsweise 4'000 Franken.

Wann zahlt Pronovo die Einmalvergütung aus?

Das Gesuch stellen Sie, nachdem die Anlage in Betrieb ist. Nach Angaben von Pronovo vergehen bis zur Auszahlung derzeit rund drei Monate ab vollständigem Gesuch. Auf Anfrage finanzieren wir den Förderbeitrag vor.

Kann ich die Solaranlage von den Steuern abziehen?

Bei einem bestehenden Gebäude ziehen Sie die Kosten in der Regel als Investition in Energiesparen und Umweltschutz ab. Die Einmalvergütung wird dabei angerechnet. Wie viel und in welchen Jahren, regelt Ihr Kanton. Fragen Sie vor der Bestellung Ihr Steueramt oder Ihre Treuhandstelle.

Gibt es Förderung für eine Solaranlage auf einem Neubau?

Die Einmalvergütung erhalten Sie auch beim Neubau. Beim Steuerabzug gilt eine Einschränkung: Energiesparmassnahmen während des Baus sind nicht abziehbar. Einzelne Kantone lassen den Abzug zu, wenn die Anlage erst nach einer Frist installiert wird. Im Kanton Zürich ist das mindestens ein Jahr nach dem Neubau.

Wird der Batteriespeicher auch gefördert?

Der Bund zahlt keine Einmalvergütung für den Speicher. Einzelne Kantone und Gemeinden haben eigene Programme. Steuerlich gehört der Speicher im Kanton Zürich zu den abziehbaren Investitionen. Was bei Ihnen gilt, klären wir bei der Offerte.

Muss ich das Gesuch für die Einmalvergütung selbst stellen?

Nein. Wir melden die Anlage bei Pronovo an und stellen die Förderanträge, die für Ihre Adresse infrage kommen.

In welchen Regionen sind Sie unterwegs?

In der ganzen Deutschschweiz. Am häufigsten bauen wir in den Kantonen Zürich, St. Gallen, Schwyz und Aargau. Unsere Standorte sind in Zumikon ZH und Lachen SZ.

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Wir prüfen Dach, Elektroanlage und Ihren Verbrauch. Danach wissen Sie, was auf Ihrem Dach möglich ist, was es kostet und welche Förderbeiträge Sie erhalten. Die verbindliche Offerte folgt innert 72 Stunden.

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Zarko Mitrovic, Projektleiter Solar, auf einem Flachdach mit den Projektunterlagen.
Zarko MitrovicProjektleiter Solar