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Ratgeber ZEV und LEG

Was ist eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)?Unterschied zu ZEV und vZEV.

Seit dem 1. Januar 2026 können Nachbarn Solarstrom über das öffentliche Netz teilen. Hier lesen Sie, was dafür gilt und wie sich die LEG von ZEV und vZEV unterscheidet.

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Ratgeber · Stand Oktober 2026

Die LEG im Überblick

Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft, kurz LEG, erlaubt es seit dem 1. Januar 2026, Solarstrom mit Nachbarn zu teilen, auch wenn jeder seinen eigenen Netzanschluss behält. Der Strom fliesst über das öffentliche Netz. Dafür zahlen die Teilnehmer auf den Strom aus der Gemeinschaft ein reduziertes Netznutzungsentgelt.

Das Modell ist neu. Viele Details regeln die Netzbetreiber und die Branchenempfehlungen. Diese Seite zeigt, was im Bundesrecht gilt (Stand Oktober 2026), und erklärt den Unterschied zu ZEV und vZEV. Wo wir etwas nicht sicher belegen können, sagen wir es. Für ein Mehrfamilienhaus finden Sie die klassische Lösung auf der Seite ZEV, vZEV und LEG.

Was gilt im Bundesrecht?

Die Grundlage ist das Stromversorgungsgesetz (StromVG). Es wurde mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass) geändert. Die LEG steht in den Artikeln 17d und 17e StromVG, die Ausführung regeln die Artikel 19e bis 19h der Stromversorgungsverordnung (StromVV). Beides gilt seit dem 1. Januar 2026.

Nach der ElCom (Eidgenössische Elektrizitätskommission) müssen für eine LEG diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Gleiches Netzgebiet: Alle Teilnehmer hängen im Netzgebiet desselben Netzbetreibers.
  • Gleiche Netzebene: Die Teilnehmer sind auf derselben Netzebene angeschlossen. Netzebenen über 36 kV sind ausgeschlossen. Bei Haushalten ist das die Netzebene 7, die übliche Niederspannung, oder die Netzebene 5.
  • Gleiche Gemeinde: Die Gemeinschaft darf höchstens das Gebiet einer Gemeinde umfassen. Es zählt der Standort des Hausanschlusses.
  • Intelligentes Messsystem: Alle Teilnehmer haben einen Smart Meter.
  • Mindestproduktion: Die Anlagen der Gemeinschaft haben zusammen mindestens 5 Prozent der Anschlussleistung aller teilnehmenden Verbraucher. Speicher zählen dabei nicht mit.

Die Teilnahme ist freiwillig. Verbraucher können pro Verbrauchsstätte nur an einer LEG teilnehmen. Anlagen und Speicher lassen sich ebenfalls nur in einer LEG einsetzen.

Das reduzierte Netznutzungsentgelt

Der Vorteil der LEG liegt im Preis für die Netznutzung. Strom, der innerhalb der Gemeinschaft abgesetzt wird, belastet das Netz weniger als Strom aus dem Kraftwerk. Darum gibt es einen Abschlag auf das Netznutzungsentgelt:

Fall Abschlag
Der Strom fliesst ohne Umspannung auf eine höhere Netzebene 40 Prozent
Der Strom benötigt eine höhere Netzebene (Umspannung) 20 Prozent

Die Prozentsätze nennen Swissolar und mehrere Netzbetreiber, etwa BKW und ewb, für das Bundesrecht. Wichtig sind drei Einschränkungen:

  • Der Abschlag gilt nur auf dem Netznutzungsentgelt. Auf das Messentgelt gibt es nach der ElCom keinen Abschlag.
  • Netzzuschlag, Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen werden ohne Abschlag verrechnet (Art. 19h StromVV).
  • Fällt die Leistung der Anlagen unter 5 Prozent der Anschlussleistung, entfällt der Anspruch auf den Abschlag.

Wie viel Sie in Franken sparen, hängt vom Netztarif Ihres Netzbetreibers ab. Die Netznutzung ist nur ein Teil des Strompreises, der im Median 2026 bei 27,7 Rappen pro kWh ohne MWST liegt (ElCom). Der Rest sind Energie, Abgaben und Zuschläge. Eine Zahl in Rappen pro kWh nennen wir hier bewusst nicht, weil sie von Werk zu Werk verschieden ist.

Wie funktioniert eine LEG im Alltag?

Die Solaranlage eines Teilnehmers liefert Strom ins öffentliche Netz. Der Netzbetreiber misst Einspeisung und Bezug jedes Teilnehmers mit dem Smart Meter und berechnet, welche Menge innerhalb der Gemeinschaft abgesetzt wurde. Zu diesen Mengen gilt der reduzierte Netztarif.

Was die Gemeinschaft nicht abdecken kann, bezieht jeder Teilnehmer wie bisher beim Lieferanten. Das nennt sich Reststrom. Bei Haushalten in der Grundversorgung ist das der lokale Netzbetreiber. Ein grundversorgter Haushalt darf zudem nur vom Netzbetreiber oder von einem LEG-Teilnehmer mit selbst erzeugtem Strom beliefert werden.

Den Preis für den Strom innerhalb der Gemeinschaft legen die Teilnehmer untereinander fest. Streitigkeiten über diesen Preis gehören vor die Zivilgerichte, nicht vor die ElCom. Auch Speicher dürfen mitmachen. Sie dürfen pro Abrechnungsperiode nicht mehr Strom in die Gemeinschaft abgeben, als sie von ihr beziehen. Systematisches Laden aus dem Netz und Weiterverkauf in der LEG ist ausgeschlossen.

LEG, ZEV und vZEV im Vergleich

Alle drei Modelle teilen Solarstrom, funktionieren aber verschieden. Der wichtigste Unterschied ist das öffentliche Netz.

ZEV vZEV LEG
Rechtsgrundlage Energiegesetz (Eigenverbrauch) Energiegesetz (Eigenverbrauch) Stromversorgungsgesetz Art. 17d und 17e
Strom fliesst am Ort der Produktion, ohne öffentliches Netz am Ort der Produktion, Zuteilung virtuell über das öffentliche Netz
Gilt als Eigenverbrauch ja ja nein
Gegenüber dem Netz ein Endverbraucher ein Endverbraucher jeder Teilnehmer einzeln
Räumlicher Rahmen Grundstück und weitere Grundstücke ohne Netzbenutzung wie ZEV gleiche Gemeinde, gleiches Netzgebiet, gleiche Netzebene
Netznutzungsentgelt entfällt für den internen Strom entfällt für den internen Strom 40 oder 20 Prozent Abschlag

Der ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) darf selbst erzeugten Strom am Ort der Produktion verbrauchen, ohne das öffentliche Netz zu benutzen. Der Ort der Produktion umfasst das Grundstück der Anlage und weitere Grundstücke, auf denen der Strom ohne Verteilnetz verbraucht werden kann. Nach aussen gelten alle Teilnehmer als ein einziger Endverbraucher.

Der vZEV ist ein virtueller ZEV. Die Parteien behalten ihre Zähler, und die Zuteilung des Solarstroms läuft rechnerisch. Beim Netzbezug gilt er wie ein ZEV als ein Endverbraucher.

Die LEG ist kein Eigenverbrauch. Weil der Strom das öffentliche Netz benutzt, zahlen die Teilnehmer Netzentgelt, aber mit Abschlag. Dafür reicht das Modell über Gebäude und Grundstücke hinaus, etwa für ein Quartier mit mehreren Häusern.

Faustregel: Liegen alle Wohnungen im selben Gebäude oder auf demselben Grundstück, ist ein ZEV oder vZEV meist die bessere Wahl, weil kein Netzentgelt anfällt. Die LEG kommt ins Spiel, wenn Häuser getrennt am Netz hängen. Den Ablauf eines ZEV beschreiben wir auf der Seite ZEV, vZEV und LEG.

Was Sie vor einer LEG klären sollten

Die LEG ist jung, und nicht alle Details sind überall gleich umgesetzt. Klären Sie diese Punkte mit Ihrem Netzbetreiber:

  1. Anschluss: Liegen alle Teilnehmer im selben Netzgebiet, an der gleichen Netzebene und in derselben Gemeinde?
  2. Messung: Sind alle Teilnehmer mit Smart Metern ausgestattet, und was kostet die Messung?
  3. Abrechnung: Wer vertritt die Gemeinschaft gegenüber dem Netzbetreiber, und wer rechnet intern ab?
  4. Tarif: Wie hoch ist der Abschlag in Franken, und welche Gebühren fallen für die LEG an?
  5. Produktion: Reichen die Anlagen für die 5 Prozent der Anschlussleistung?

Hat eine Anlage die hohe Einmalvergütung für Volleinspeisung erhalten, steht das der Teilnahme an einer LEG laut ElCom nicht im Weg, weil der Strom in einer LEG nicht als Eigenverbrauch zählt.

Eine rechtliche Prüfung der Verträge übernehmen wir nicht. Dafür sind Ihre Juristin oder Ihr Jurist zuständig.

Was bedeutet das für Ihr Projekt?

Wer ein Mehrfamilienhaus baut oder saniert, wählt meist zwischen ZEV und vZEV, weil der interne Strom ohne Netzentgelt auskommt. Die LEG ist für Gruppen interessant, die Häuser auf getrennten Grundstücken verbinden wollen. Beides beginnt mit einer passenden Solaranlage. Ein Batteriespeicher erhöht den Anteil Solarstrom, der in der Gemeinschaft bleibt, und eine Ladestation nutzt den Überschuss tagsüber.

Wir rechnen es für Ihr Gebäude aus

Welches Modell passt, hängt von Gebäude, Anschluss und Netzbetreiber ab. Wir prüfen das bei der kostenlosen Besichtigung und sagen Ihnen, was bei Ihrem Netzbetreiber heute möglich ist. Innert 72 Stunden erhalten Sie eine verbindliche Offerte für Solaranlage und Messung. Planung bis Inbetriebnahme liegt bei uns, mit eigenen Monteuren, an den Standorten Zumikon und Lachen.

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Was ist eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)?

Eine LEG ist ein Zusammenschluss von Stromverbrauchern, Produzenten und Speicherbetreibern, die selbst erzeugten Strom über das öffentliche Netz untereinander verkaufen. Sie ist seit dem 1. Januar 2026 möglich. Auf den Strom aus der Gemeinschaft gilt ein reduziertes Netznutzungsentgelt.

Wie gross ist der Abschlag auf das Netznutzungsentgelt?

Er beträgt 40 Prozent, wenn der Strom ohne Umspannung auf eine höhere Netzebene fliesst. Müssen Sie dafür eine höhere Netzebene nutzen, sind es 20 Prozent. Der Abschlag gilt nur für das Netznutzungsentgelt, nicht für Abgaben, Zuschläge und das Messentgelt.

Was ist der Unterschied zwischen LEG und ZEV?

Ein ZEV nutzt den Strom am Ort der Produktion, ohne das öffentliche Netz, und gilt nach aussen als ein Endverbraucher. Eine LEG nutzt das öffentliche Netz, jeder Teilnehmer behält seinen eigenen Anschluss und Netzvertrag. Rechtlich ist die LEG kein Eigenverbrauch.

Können Nachbarhäuser an einer LEG teilnehmen?

Ja, wenn alle im gleichen Netzgebiet, an der gleichen Netzebene und in der gleichen Gemeinde liegen. Eine LEG darf nicht über die Gemeindegrenze hinausgehen. Ob Ihr Anschluss infrage kommt, klärt Ihr Netzbetreiber.

Brauche ich für eine LEG einen Smart Meter?

Ja. Alle Teilnehmer müssen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Der Netzbetreiber liefert die Messdaten und berechnet, wie viel Strom innerhalb der Gemeinschaft abgesetzt wurde.

Ist die Teilnahme an einer LEG Pflicht?

Nein, sie ist freiwillig. Pro Verbrauchsstätte ist die Teilnahme an nur einer LEG möglich. Anlagen und Speicher dürfen ebenfalls nur in einer LEG eingesetzt werden.

In welchen Regionen sind Sie unterwegs?

In der ganzen Deutschschweiz. Am häufigsten bauen wir in den Kantonen Zürich, St. Gallen, Schwyz und Aargau. Unsere Standorte sind in Zumikon ZH und Lachen SZ.

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